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Schülerbeförderung. Die Änderungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Wie ist die Lage?
Ein Landeszuschuss für die Schüler_innenbeförderung ist nicht mehr erforderlich. Denn aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes ergeben sich eine Reihe rechtlicher Veränderungen.
Davon ist auch die Schüler_innenbeförderung betroffen. Die Schüler_innen erhalten aus dem BuT für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges die Fahrtkosten erstattet, sofern diese nicht
- von Dritten (Land) übernommen werden oder
- aus dem Hartz IV-Regelsatz bestritten werden können.
Warum ist das so?
Die Einschränkung „sofern diese nicht von Dritten übernommen werden“, entbindet den Bund von der Zahlungsverpflichtung. Im Falle der Schüler_innenbeförderung ist das Land „Dritter“. Aus dem Landeshaushalt werden ca. 4 Mio. Euro jährlich bereitgestellt, um u.a. für einkommensschwache Familien auf eine Kostenbeteiligung verzichten zu können. Bliebe es dabei, dann würde das Land eine Leistung finanzieren für die nunmehr der Bund zuständig ist. Bei den Betroffenen käme kein Cent mehr an. Es ist daher eine logische Konsequenz, dass sich das Land deshalb in Zukunft nicht mehr beteiligt.
Was muss konkret geregelt werden?
Wie das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket ist die Umsetzung auch bei der Schüler_innenbeförderung mit einer Unmenge Bürokratie und Aufwand verbunden. Zuallererst für die Hilfebedürftigen selbst, aber im Falle der Schüler_innenbeförderung auch für die Kreise. Diese sind für die Beförderung zuständig und regeln das Nähere über die Kostenbeteiligung der Eltern in Satzungen. Zuschüsse von Seiten des Landes sind für die Kreise relativ unkompliziert zu handhaben. Sie können unmittelbar vom Land vereinnahmt werden. Ganz anders bei Zuschüssen aus dem BuT. Diese gehen nicht an den Kreis, sondern an die anspruchsberechtigten Schüler_innen bzw. deren Eltern.
Die Konsequenz:
Die Schüler_innen / Eltern müssen zwingend den entsprechenden Antrag auf Leistungen aus dem BuT stellen. Ohne Antrag gibt es keine Leistung. Wenn jedoch in der Satzung der Anspruch auf Kostenfreiheit steht, ist niemand „gezwungen“, einen Antrag zum BuT zu stellen. Deswegen sollten die Kreise ggf. ihre Satzung so anpassen, dass eine Kostenerstattung nur mit dem o.a. Antrag gewährt wird. Denn sonst besteht die Gefahr, dass anstelle des Bundes der jeweilige Kreis die Leistungen aus seinem eigenen Haushalt finanzieren müsste.
Bei den Details genau hinschauen:
Es ist eine bewusste Verzerrung, wenn aus einigen Kreisen Forderungen nach einer Weiterführung der Landesbeteiligung laut werden. Folgt man dem, würde Brandenburg den Bund subventionieren. Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat sich einen Mechanismus ins Gesetz schreiben lassen, der einen Bezug zur Kostenverteilung bei den Kosten der Unterkunft herstellt. Das Risiko: je weniger Mittel heute (2012) aus dem BuT abgerufen werden, um so geringer fällt künftig die Beteiligung des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) aus. Dies wird länderbezogen ermittelt.
Das Resümee:
Es gibt eine Menge berechtigte Kritik am BildungsundTeilhabepaket. Aber speziell bei der Frage des Landeszuschusses wäre es unsinnig, wenn Land und Kommunen bei der Schüler_innenbeförderung alles so beließen, wie es ist.
Und wo bleibt das Geld?
Für DIE LINKE ist politisch völlig klar, dass die bisher eingesetzten Finanzmittel nicht „weggespart“
werden. Vielmehr sollen sie weiteren Verbesserungen des Bildungswesens zugute kommen.
Sparpaket der Bundesregierung - So sehe ich das!
Die Umverteilung von unten nach oben wird fortgesetzt und die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter!
Die Tatsachen sprechen für sich:
Es gab 2009 wieder mehr Millionäre als 2008, der Anstieg war in Deutschland mit 23% mehr Millionärshaushalten weltweit am höchsten. In Deutschland verfügen 10% der Reichsten über 60% des Gesamtvermögens.
Eine Ursache dafür, dass die Reichen so gut durch die Krise kamen, wird in der Schuldenaufnahme der Länder gesehen. Unterstützung der großen Banken, Konjunkturprogramme und Eurorettung haben ihre Wirkung nicht verfehlt, wie uns die Entwicklung des Reichtums belegt.
Nun geht es darum diesen Schuldenberg wieder abzutragen. So weit so gut.
Logisch wäre, die Verursacher und Gewinner der Krise zuerst zur Kasse zu bitten. Aber weit gefehlt. Erwerbslose und Familien müssen bluten. Der Kurs der schwarz-gelben Regierung heißt nach wie vor, freundlich ausgedrückt:
Entlastet die Wohlhabenden, dann geht es auch den Armen besser.
Dass dies in der Praxis so leider nicht funktioniert, zeigt die aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Seit 2000, so die Studie, wird auch der Anteil der Armen in der Bevölkerung immer größer und die Mittelschicht verliert.
29,5 Mrd. des 80 Mrd. Sparpaketes will die Bundesregierung bei Erwerbslosen eintreiben. Da von „sozialer Ausgewogenheit" zu reden, ist nur noch unverfroren. Dazu einige Beispiele:
1. Streichung der Rentenbeiträge für Menschen im Arbeitslosengeld II.
Für Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhalten, werden derzeit noch 40 Euro in die Rentenkasse eingezahlt. Mit diesem Beitrag erwirbt man nach einem Jahr Hartz IV einen monatlichen Rentenanspruch von 2,09 Euro. Das ist die Folge einer zunehmend unsozialen Politik der letzten Jahre. Im Grunde stehen wir jetzt am Endpunkt von Beitragskürzungen. Für Arbeitslosenhilfebezieher hatte der Rentenbeitrag 1996 noch bei durchschnittlich 236 Euro gelegen. Damit ist auch eine Rente herausgekommen. Mit Hartz IV wurde der Beitrag auf nur noch 78 Euro festgelegt und unter der großen Koalition schon halbiert auf 40 Euro. Nun also die komplette Streichung.
In diesem Zusammenhang darf man aber vor allem eines nicht übersehen:
In der Rentenkasse werden Einnahmen von 1,8 Mrd. Euro fehlen. Daraus erwachsen für die Zukunft höhere Beitrage für die Beitragszahler und niedrigere Rentenanpassungen für Rentner. Auch im Bereich der Reha-Leistungen sind Einschränkungen zu befürchten.
2. Streichung des Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I(ALG I) ins Arbeitslosengeld II(ALG II)
Dieser Zuschlag ist die letzte Abfederung, damit Betroffene nicht von einen Tag auf den anderen von einem halbwegs auskömmlichen Arbeitslosengeld in Hartz IV abstürzen. Dieser Zuschlag wird derzeit noch für bis zu zwei Jahren bezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für eine vierköpfige Familie (Eltern, 2 Kinder) kann sich das bisher über den Zeitraum von 2 Jahren auf bis 7.920 Euro summieren. Der Zuschlag soll ersatzlos gestrichen werden. Das ist Familienpolitik und Familienförderung unter schwarz-gelb!
3. Streichung des Elterngeldes für ALG II Bezieherinnen
Geradezu entlarvend für die weitere Umverteilung von unten nach oben, auch in der Familienpolitik: Waren Geringverdiener und Leistungsempfängerinnen schon bei Einführung des Elterngeldes deutlich im Nachteil, weil sie statt der vorigen 2 Jahre, nun nur noch maximal 14 Monate bzw. im Leistungsbezug 12 Monate 300 Euro erhielten, sollen die Bezieherinnen nach ALG II nun nichts mehr bekommen mit der Begründung, auch das Kindergeld würde schließlich auf die Grundsicherung angerechnet.
Nachdem die Armutsforschung festgestellt hat, dass Armut krank macht und das Leben verkürzt, gibt schwarz - gelb das politische Signal, wer arm ist, soll sich keiner Kinder mehr leisten.
4. Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger
26526 Haushalte erhielten am 31.12.2008 in Brandenburg Wohngeld, davon 4795 Haushalte mit Kindern.
5. Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen beim ALG II
Es klingt so schön harmlos: „Neujustierung" von Sozialgesetzen, die „Umwandlung" von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen und „Effizienzverbesserungen" bei der Arbeitsmarktvermittlung. Was sich dahinter verbirgt, ist der knallharte und zynische Abbau von Leistungen und Rechten bei denen, die ohnehin wenig haben. Mit der Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung wird ganz konkret eine Kürzung von 5 Mrd. Euro jährlich vorgegeben. Das werden die Betroffenen merken und das wird sie in ihren Chancen auf Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe weiter einschränken.
Mit dem Kabinettsbeschluss zur Gesundheitsreform wird die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergehen. Aber das ist schon wieder ein neues Thema dieser unsozialen Geschichte.
Gesundheitskampagne
Ist unser Gesundheitssystem noch zu retten?

= sondern ein Menschenrecht. Dieses Recht ist unverkäuflich und darf daher auch nicht in eine Ware verwandelt werden!
Hier können Sie an einer Unterschriftenkampagne vom - durch den DGB ins Leben gerufenen - Bündnis "Köpfe gegen Kopfpauschale" für ein gerechteres Gesundheitswesen teilnehmen!
Am 30.September 2010 beriet der Bundestag in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltig und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Finanzierungsgesetz).
Allerdings ist dieses Gesetz weder nachhaltig und schon gar nicht sozial ausgewogen.
Was ist vorgesehen?
- Die GKV soll wettbewerbsfreundlicher werden - als ob vom Wettbewerb schon mal jemand gesund wurde!
- Preissignale sollen die Kassen aussenden - also Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte!
- Dann Einfrieren dieser Beiträge und Finanzierung aller Ausgabensteigerungen nur noch durch die Versicherten über Zusatzbeiträge! Arbeitgeber müssen die Erhöhungen nicht mehr interessieren, ihr Beitrag bleibt gleich.
Das Ganze ist unsozial, ungerecht und bürokratisch.
Kein Versorgungsproblem wird gelöst.
Unsere Alternative:
Solidarische Bürgerinnen- und
Bürgerversicherung....Hier erfahren Sie mehr darüber
Birgit Wöllert
Telefon: +49 3563 601365
E-Mail: mail@birgitwoellert.de
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Anne Fritsch
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Termine
Woche vom 14.05- 19.05.2012
Montag
Fraktionsvorstand (Potsdam)
SWAZ (Spremberg)
Dienstag
Fraktionssitzung (Potsdam)
Diskussion medizinische Hochschule (Potsdam)
Mittwoch
Gespräch zur Hochschuldebatte (Cottbus)
Runder Tisch
Donnerstag
Himmelfahrt
Freitag
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Sonnabend
kf Döbern
